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AGB

Unsere AGB's

MIWOBA GMBH

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind integrierender Bestandteil der Offerte und der Auftragsbestätigung.
Die SIA 118 ist integrierender Bestandteil unserer allgemeinen Bedingungen.

 

Isolierglas, hochwärmedämmend

Bei hochwärmedämmenden Isoliergläsern kann das Isolierglas auf der Aussenseite beschlagen.

Dies geschieht, wenn die Aussenseite nachts stark abkühlt und aufgrund der sehr guten Wärmedämmung von innen heraus nicht aufgewärmt wird.

Je besser der Glas U-Wert Ug des Isolierglases, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Aussenkondensat auftreten kann.

Kondensat auf der Aussenseite ist somit kein Mangel, sondern zeugt von ausserordentlich guter Wärmedämmung des Isolierglases.

 

Glasbruch

Nach Bauabnahme der Fenster können wir keine Haftung mehr für Glasbruch oder Oberflächen-beschädigungen übernehmen (Garantie, siehe Garantiebestimmungen des Fensterherstellers)

Nach dem Einsatz von Scheiben geht das Bruchrisiko auf den Auftraggeber über. Es sollte daher unmittelbar nach der Verglasung eine Abnahme erfolgen. Spätere Reklamation können wir leider nicht mehr berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen eine Glasbruchversicherung abzuschliessen.

Thermischer Glasbruch

Wärmequellen wie Heizkörper etc. ebenso Gegenstände, welche dunkel oder stark reflektieren, dürfen nicht näher als 30cm vor einer Glasscheibe platziert werden. Bei Nichtbeachten dieser Normen, besteht die Gefahr, dass es zu einer thermischen Überbelastung der Isoliergläser, sprich zu einem Glasbruch kommt. Ist bei der Planung absehbar, dass diese Normen nicht eingehalten werden können, müssen wir entsprechend informiert werden, damit wir die Isoliergläser (gegen Mehrpreis) mit ESG ausrüsten können. Bei dieser Variante müssten leichte Farbunterschiede im Glas in Kauf genommen werden. Die Wahl des jeweiligen Glaslieferanten würden wir uns vorbehalten.

 

Lieferung

Für die Lieferung der Fenster muss bauseits ein Lagerplatz zur Verfügung gestellt werden.

Der freie Zugang zu den Fenstern muss gewährleistet sein. Sämtliches Mobiliar, welches näher als 1.50m bei den Fenstern steht, muss bauseits, vor der Montage, entfernt werden. Allfällige Mieter sind vor Arbeitsbeginn bauseits zu avisieren, damit alle Wohnungen zugänglich sind.

 

Demontage

Trotz sorgfältiger Demontage kann es gelegentlich zu kleineren Beschädigungen des Mauerwerks, Tapeten, Keramikplatten etc. kommen. Die Kosten, resp. das Beheben der Beschädigungen an Boden-, Wand- oder Deckenbelägen, ist im Demontagepreis nicht inbegriffen und müsste bauseits behoben oder durch unsere Firma entsprechend verrechnet werden.

 

Montage

Sämtliche Rahmen werden mit Compriband auf die Mauerleibungen aufgezogen. Bei geschlossenem Fenster sichtbare Schraubenlöcher, werden mit Kunststoffkappen abgedeckt.

Zusatzarbeiten, unvorhergesehene Arbeiten (siehe Nebenkosten).

Krangebühren, Glasaufzüge sowie falls nötig Gerüstung, gehen immer zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusatzarbeiten,  Nebenkosten

Falls nicht in unserer Offerte ausdrücklich erwähnt, werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet:

-      Abtransport und Entsorgungsgebühren

-      Demontage und Montage von Rollläden, Führungsschienen, Kurbelstangen etc.

-      Ev. Reparaturarbeiten an Leibungen (innen/aussen), resp. Maler- oder Maurerarbeiten, zu Lasten des Auftraggebers

 

Anschlüsse bei Fenstertüren an isolierte Terrassen und Balkonen müssen vorgängig durch den Flachdachspezialisten vorbereitet werden und nach Einbau der Fenster umgehend durch den Spezialisten wieder abgedichtet werden.

Sämtliche Arbeiten an Sonnenschutzanlagen, Lamellenstoren, Rollläden, Schienen und Bedienungselementen müssten durch einen Rollladenspezialisten ausgeführt resp. vor Baubeginn, bauseits beauftragt werden. Auf Wunsch können diese Arbeiten durch unsere Firma organisiert und/oder ausgeführt werden und würden separat verrechnet.

Unsere Monteure nehmen nach erfolgtem Fensteraustausch eine Grobreinigung vor. Die Endreini-gung der neuen Fenster muss bauseits erfolgen.

Änderungen infolge technischen Fortschritts in der Fensterbranche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Lieferfristen

Grobtermine werden durch den Fensterhersteller mitgeteilt. Verzögerte oder verspätete Lieferungen durch den Fensterhersteller können wir nicht beeinflussen und berechtigen nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben, Reduktionen oder Schadenersatz zu verlangen.

 

Garantie

Garantie, gemäss Garantieleistungen des Fensterherstellers. Arbeiten, welche unter die Garantieleistungen fallen, dürfen nur vom entsprechenden Fachhändler ausgeführt werden.

Durch Dritte ausgeführte Reparaturen beenden die Garantie.

Nicht unter Garantie fallen Mängel infolge grob fahrlässiger Behandlung.

Garantiefälle gestatten nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben, Reduktionen oder Schadenersatz-ansprüche zu stellen. Bei Lieferung ohne Montage, beschränkt sich die Garantiepflicht auf das Material.

 

Preise

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 90 Tage gültig.

Aufträge werden nur nach rechtsgültiger Unterschrift des Auftraggebers, ausgeführt.

Mass- und Ausführungsänderungen, Änderungen des Montageuntergrunds, sowie Spezialzubehöre bei Neubauten, bewirken entsprechende Preiskorrekturen.

 

Zahlungsbedingungen

Gemäss Auftragsbestätigung (durch Auftraggeber rechtsgültig unterzeichnet)

Aufträge werden erst nach rechtsgültiger Unterschrift, sowie Begleichung der Akontozahlung, ausgeführt.

 

Wenn nicht anders vereinbart:


1/3 Akonto bei Auftragsbestätigung: 10 Tage netto

1/3 bei Lieferung: 10 Tage netto
1/3 nach Rechnungsstellung: 10 Tage 2 % Skonto oder 30 Tage netto

Es können jederzeit bis zu 90% der geleisteten Arbeiten und Materiallieferungen verrechnet werden.

 

Alle gelieferten Artikel bleiben Eigentum der MIWOBA GmbH bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen gemäss unseren allg. Bedingungen.

 

Sämtliche unberechtigten Abzüge werden nachbelastet.

Bei verspäteter Zahlung der Schlussrechnung und Nichteinhalten der Zahlfrist, nach 1. Mahnung, erlauben wir uns eine entsprechende  Mahngebühr zu verrechnen.

 

Reklamationen

Reklamationen sind innert 8 Tagen an die Firma MIWOBA GMBH zu melden.

 

Gerichtsstand ist Biel/Bienne

 

März 2019

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